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Stammzellenforschungsgesetz - Blog Ja zum Leben Schweiz

Loi sur la recherche sur les cellules souches

La loi relative à la recherche sur les cellules souches embryonnaires transgresse la dignité humaine

Andreas Näf, lic. phil. I Master Européen d'Ethique Appliquée de l'Université de Zurich. Membre du Conseil d'administration de Oui à la vie Zurich

Stammzellenforschungsgesetz - Blog Ja zum Leben SchweizNach dem vom Parlament verabschiedeten Stammzellenforschungsgesetz ist es grundsätzlich erlaubt, embryonale Stammzellen aus überzähligen Embryonen zu gewinnen und zu verwenden. Diese Embryonen werden deshalb «Überzählige» genannt, weil sie bei der Retortenzeugung (IVF) anfallen und aus einem äusseren Grunde der Frau nicht eingepflanzt werden können. Diese im wahren Sinne des Wortes «verwaisten» menschlichen Lebewesen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers im Alter von etwa fünf Tagen in den Dienst der Forschung gestellt und wissenschaftlichen Experimenten zugeführt werden, bei denen sie in ihrer Existenz ausgelöscht, d.h. getötet werden.

Im Verlaufe der parlamentarischen Beratungen liess sich der Gesetzgeber im Besonderen von folgenden Überlegungen leiten: Bei der embryonalen Stammzellenforschung werde das Leben von überzähligen Embryonen vernichtet. Das betreffe Embryonen, die ausserhalb des Mutterleibs keinerlei Entwicklungschancen hätten und die daher ohnehin «Todgeweihte» seien. Gestützt auf das so genannte «Respektmodell,» das davon ausgeht, dass mit fortschreitender Embryonenentwicklung die Schutzwürdigkeit zunimmt, frühestes menschliches Leben aber bereits Respekt verdient, komme dem Embryo in vitro nicht die volle Menschenwürde zu. Demzufolge stelle sich bei der Stammzellenforschung an überzähligen Embryonen die Problematik der Instrumentalisierung menschlichen Lebens nur in einem reduzierten Masse und der Lebensschutz müsse ohnehin versagen.

 

Cette vue du législateur ne peut être assumée sur le plan éthique.

Der überzählige Embryo ist ein Mensch, d.h. ein Lebewesen, das sein gesamtes Entwicklungsprogramm, das ihn zum einmaligen menschlichen Individuum stempelt, bereits vollständig in sich selbst trägt. Kraft seiner Existenz als Mensch, kraft seines Menschseins steht dem überzähligen Embryo der Anspruch auf Lebensschutz und damit auf Menschenwürde zu. Die Menschenwürde ist ein umfassendes ethisches Prinzip. Nach dem Philosophen Immanuel Kant ist die Menschenwürde ein innerer dem Menschen eigener Wert, der «über allen Preis erhaben ist». Daraus folgt, dass die Menschenwürde voll, absolut, unteilbar und unantastbar ist. Unbestrittenermassen liegt der Begriff der Würde des Menschen in diesem Sinne dem Art. 7 unserer Bundesverfassung zugrunde. Es ist deshalb schockierend, stossend und erschütternd, wenn der Gesetzgeber dem Embryo in vitro nur ein klein bisschen Menschenwürde und damit einen nur reduzierten Lebensschutz zuerkennen will. Die Menschenwürde im strengen Sinne beinhaltet auch das Instrumentalisierungsverbot, das bedeutet, dass menschliches Leben nicht fremden Zwecken und Interessen, die ja auch ökonomischer Natur sein können, geopfert werden darf.

Bedeutende Ethiker vertreten das Kontinuitätsargument, das dem «Respektmodell» entgegensteht. Ich zitiere Prof. Manfred Spieker von der Universität Osnabrück (NZZ vom 8.3.2002): «Gerade wenn das ganze menschliche Leben von der Empfängnis bis zum Tod ein Kontinuum ist, folgt mit logischer Konsequenz, dass es von der Empfängnis an Würde hat, die dem Staat Schutzpflichten auch der Pharmaindustrie gegenüber auferlegt. Wer soll denn bestimmen, ab wann die Würde so weit entwickelt ist, dass sie die Tötung von Embryonen verbietet, wenn sie dem Menschen nicht von Anfang an zusteht? Etwa die Politik oder die Wissenschaft oder die Pharmaindustrie?». Der Gesetzgeber ist der Meinung, dass überzähligen Embryonen auch deshalb ein nicht vollumfänglicher Lebensschutz und eine nur diminuierte Menschenwürde zukommen soll, weil sie als nicht einpflanzungsfähige Embryonen ohne Entwicklungschancen und somit ohnehin dem Tode geweiht seien. Dem halte ich entgegen, dass ein relevanter ethischer Unterschied besteht zwischen dem Sterbenlassen des überzähligen Embryos und dem Töten dieses Embryos, der zudem vor seinem Tode noch eine zweckentfremdende Instrumentalisierung seines Lebens durch die Forschung erleiden muss.

Une fois que l'état prévoit des exceptions à l'interdiction absolue de tuer quelqu'un d'autre sans la situation de légitime défense et qu'il conteste à l'embryon surnuméraire la dignité humaine totale, comme il le fait dans la loi à propos de la recherche sur les cellules souches, le premier pas décisif est fait en direction d'un développement par lequel des enfreintes futures aux principes de base éthiques fondamentaux et des abus sont inévitables (p. ex. interventions dans la lignée génétique humaine, clonage). Il faut aussi craindre que cette loi conduira à un mode de pensée utilitariste lié à la tendance sélective darwiniste sociale qui doit être supportée par les êtres humains faibles et très faibles. Cela conduit à un changement de l'opinion de la société: le respect de la vie humaine (aussi de la vie âgée, handicapée, malade) diminue à long terme ou même se perd.

Pour toutes ces raisons, je rejette catégoriquement, du point de vue éthique, la loi relative à la recherche sur les cellules souches embryonnaires.

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