Der Embryo ist von Anfang an Mensch
Dr. med. Niklaus Waldis, Allgemeine Medizin FMH, Bulle
Noch nie zuvor hatten die Wissenschafter die Möglichkeit, die Entstehung des Menschen und seine erste Lebensphase so nahe mitzuverfolgen wie in den letzten 20 Jahren.
Noch nie waren Wissenschafter und Gesetzgeber so menschenverachtend wie in den letzten 20 Jahren: In vitro Fertilisation mit Zwangsaufenthalt des eben gezeugten Menschen im Reagenzglas, in der Tiefkühltruhe, Qualitätskontrolle vor der Reimplantation, seine straffreie Vernichtung im Mutterleib bis zum Alter von 12 Wochen, und jetzt noch Forschung an Embryonen, Forschung, die unweigerlich den Tod des gebrauchten Embryos zur Folge hat.
Solches Tun entspricht in keiner Weise den in der Schweiz üblichen ethischen Anforderungen an klinische Forschungsprojekte.
Dabei ist wissenschaftlich erwiesen, dass nach dem Ausstossen des zweiten Polkörperchens die genetische Einzigartigkeit des neu entstandenen Menschen festliegt. Wie schon Blechschmidt belegt hat, entwickelt sich der Embryo human- und individualspezifisch. Er ist ein Wesen, das seine Entwicklung selber organisiert bis hin zum Erwachsenen, und so sein von Beginn an vorhandenes Potential voll ausschöpft.1
Der menschliche Embryo, dieses einzigartige, neu entstandene Wesen, verdient von Anfang an die gleiche Achtung, die einem Jeden von uns zukommt. Die Menschenwürde ist an seine Existenz gebunden. Er hat sie von Anfang an. Sie wird ihm nicht nach einer gewissen Frist von irgendwelcher Instanz zugestanden. Weil die Embryonenforschung die Würde des menschlichen Embryos missachtet, muss sie verboten bleiben.
1 Günter Rager: Der Stand der Forschung zu Statur des menschlichen Embryos. In: Embryonenforschung. Embryonenverbrauch und Stammzellenforschung. Ethische und rechtliche Aspekte. Adrian Holderegger/René Pahud de Montanges (Hrsg.). Universitätsverlag Freiburg/Schweiz. 2003, S. 11-23